Nach einer Prüfung nach 80 UE besteht die Möglichkeit, Qualitätsmanagementbeauftragter (IHK) zu werden.
Nach weiteren 80 UE kann zudem die Prüfung zum Qualitätsmanager (IHK) abgelegt werden.
Nach einer Prüfung nach 80 UE besteht die Möglichkeit, Qualitätsmanagementbeauftragter (IHK) zu werden.
Nach weiteren 80 UE kann zudem die Prüfung zum Qualitätsmanager (IHK) abgelegt werden.